Anwalt Deutschland Fachanwalt deutsch German Lawyer Germany English language Attorney-at-law English Lawyer germany french advocat francais allemagne French Attorney in Germany spanish language abogado alemania Spanish Attorney/ Lawyer in Germany Italian language avvocatto germania Italian Lawyer/ Attorney Germany Portuguese language advogado Alemanha Portuguese Polish speaking Lawyer/ Attorney in Germany adwokat Niemcy Polish Japanese speaking Lawyer/ Attorney in Germany Bengoshi Doitsu Japanese Attorney/ Lawyer Vietnamese language luat su Vietnamese Korean speaking lawyer/ attorney in Germany, Europe Korean Chinese language Lawyer/ Attorney in Germany/ Europe Chinese Lawyer/ Attorney russian speaking advokat Germaniya Russian

 

Kontakt  Formular  Markenstrategie  Markenanwälte  Impressum  Datenschutz  AGB
Markenanmeldung-Formular.de

horak.   
RECHTSANWÄLTE

Standorte  Berlin  Bielefeld  Bremen  Düsseldorf  Frankfurt  Hamburg  Hannover  Leipzig  München  Stuttgart
Markenanmelde-Formular  Checkliste für Markenanmelder  Markenrecherche  Klasseneinteilung  Amtliche Gebühren  Markenrecht-FAQ  Markenvoraussetzung  Markenverfahren  Markenüberwachung  Markenwiderspruch  Markenlöschung  Markenverletzung  Markenvertrag

Markenschutz Namensschutz Markenanmeldung Name schützen Logo Firmenname patentieren Name schützen lassen Marke sichern Kosten Markenanmeldung Internationale Markenanmeldung Deutsche Marke logo registrieren brand sichern ci schützen logoschutz namensschutz namenschutz EU-Markenanmeldung IR-Markenschutz Markenrecherche Markenüberwachung Markenverwaltung Markenanwalt Fachanwalt Rechtsanwalt Unionsmarke

Formular 
Markenrecht-FAQ 
Markenvoraussetzung 
Checkliste 
Markenverfahren 
Markenrecherche 
Markenüberwachung 
Amtliche Gebühren 
Nizza-Klasseneinteilung 
Markenwiderspruch 
Markenlöschung 
Markenverletzung 
Markenvertrag 
Markenstrategie 
Markenentscheidung 
Markengesetz 
Markenverordnung 
Kontakt 
Markenanwälte 
Standorte 
Stellenangebote 
Links 
Datenschutz 
Impressum 
AGB 

 

horak.
Rechtsanwälte Hannover
Fachanwälte
Patentanwälte

Georgstr. 48
30159 Hannover (Hauptsitz)
Deutschland

Fon 0511.35 73 56-0
Fax 0511.35 73 56-29
info@markenanmeldung-formular.de

hannover@markenanmeldung-formular.de

 

horak.
Rechtsanwälte Berlin
Fachanwälte
Patentanwälte

Wittestraße 30 K
13509 Berlin
Deutschland

Fon 030.403 66 69-00
Fax 030.403 66 69-09
berlin@markenanmeldung-formular.de

 

horak.
Rechtsanwälte Bielefeld
Fachanwälte
Patentanwälte

Herforder Str. 69
33602 Bielefeld
Deutschland

Fon 0521.43 06 06-60
Fax 0521.43 06 06-69
bielefeld@markenanmeldung-formular.de

 

horak.
Rechtsanwälte Bremen
Fachanwälte
Patentanwälte

Parkallee 117
28209 Bremen
Deutschland

Fon 0421.33 11 12-90
Fax 0421.33 11 12-99
bremen@markenanmeldung-formular.de

 

horak.
Rechtsanwälte Düsseldorf
Fachanwälte
Patentanwälte

Grafenberger Allee 293
40237 Düsseldorf
Deutschland

Fon 0211.97 26 95-00
Fax 0211.97 26 95-09
duesseldorf@markenanmeldung-formular.de

 

horak.
Rechtsanwälte Frankfurt/ Main
Fachanwälte
Patentanwälte

Alfred-Herrhausen-Allee 3-5
65760 Frankfurt-Eschborn
Deutschland

Fon 069.380 79 74-20
Fax 069.380 79 74-29
frankfurt@markenanmeldung-formular.de

 

horak.
Rechtsanwälte Hamburg
Fachanwälte
Patentanwälte

Colonnaden 5
20354 Hamburg
Deutschland

Fon 040.882 15 83-10
Fax 040.882 15 83-19
hamburg@markenanmeldung-formular.de

 

horak.
Rechtsanwälte LEIPZIG
Fachanwälte
Patentanwälte

Friedrich-List-Platz 1
04103 Leipzig
Deutschland

Fon 0341.98 99 45-50
Fax 0341.98 99 45-59
leipzig@markenanmeldung-formular.de

 

horak. 
Rechtsanwälte München
Fachanwälte
Patentanwälte

Landshuter Allee 8-10
80637 München
Deutschland

Fon 089.250 07 90-50
Fax 089.250 07 90-59
muenchen@markenanmeldung-formular.de

 

horak.
Rechtsanwälte Stuttgart
Fachanwälte
Patentanwälte

Königstraße 80
70173 Stuttgart
Deutschland

Fon 0711.99 58 55-90
Fax 0711.99 58 55-99
stuttgart@markenanmeldung-formular.de

 

... Formular ... Markenlöschung

Markenlöschungsverfahren

Das Markenlöschungsverfahren dient dazu, eine bereits eingetragene Marke aus dem Register zu entfernen, wenn sie nicht mehr schutzfähig ist oder gegen bestehende Rechte verstößt. Dies kann aus verschiedenen Gründen geschehen, beispielsweise wegen fehlender Nutzung, Täuschung oder einer früheren prioritätsstärkeren Marke.

Ein Löschungsverfahren kann vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) oder vor nationalen und internationalen Gerichten geführt werden.


1. Grundlagen des Markenlöschungsverfahrens

1.1 Ziele des Löschungsverfahrens

Das Verfahren dient dazu:

  • Unrechtmäßige oder schutzunfähige Marken aus dem Register zu entfernen,
  • die Marktbereinigung von nicht benutzten Marken zu gewährleisten,
  • rechtswidrig oder bösgläubig eingetragene Marken zu beseitigen,
  • Markenkollisionen zu bereinigen, falls eine Marke fälschlicherweise eingetragen wurde.

1.2 Arten der Markenlöschung

Ein Löschungsverfahren kann auf verschiedene Rechtsgründe gestützt werden:

a) Absolute Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG, Art. 59 UMV)

  • Eine Marke kann gelöscht werden, wenn sie von Anfang an nicht schutzfähig war.
  • Gründe sind u. a. fehlende Unterscheidungskraft, beschreibende Angaben oder Täuschung.
  • Ein Antrag kann von jedermann gestellt werden.

b) Relative Schutzhindernisse (§ 51 MarkenG, Art. 60 UMV)

  • Eine Marke kann gelöscht werden, wenn sie gegen ältere Markenrechte oder andere Schutzrechte verstößt.
  • Widerspruchsverfahren und Löschungsverfahren wegen relativer Schutzhindernisse unterscheiden sich: Ein Widerspruch ist nur innerhalb von 3 Monaten möglich, eine Löschung kann hingegen später erfolgen.
  • Ein Antrag kann nur von Inhabern älterer Rechte gestellt werden.

c) Verfall wegen Nichtbenutzung (§ 49 MarkenG, Art. 58 UMV)

  • Eine Marke kann gelöscht werden, wenn sie fünf Jahre nach der Eintragung nicht ernsthaft genutzt wurde.
  • Auch eine Unterbrechung der Nutzung über fünf Jahre kann zur Löschung führen.
  • Ein Antrag kann von jedermann gestellt werden.

d) Bösgläubigkeit bei Anmeldung (§ 8 Abs. 2 MarkenG, Art. 59 Abs. 1 UMV)

  • Falls eine Marke absichtlich in sittenwidriger Weise oder ohne eigene Nutzungsabsicht angemeldet wurde, kann sie gelöscht werden.
  • Typische Fälle: Trittbrettfahrermarken, Schutzrechtsblockaden oder die Anmeldung durch frühere Vertriebspartner eines Unternehmens.
  • Eine Löschung kann nur von betroffenen Parteien beantragt werden.


2. Markenlöschungsverfahren in Deutschland (DPMA & BPatG)

2.1 Zuständige Behörden

  • Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA) für Verwaltungsverfahren
  • Bundespatentgericht (BPatG) für Beschwerdeverfahren
  • Zivilgerichte für gerichtliche Löschungsverfahren

2.2 Ablauf des Verfahrens

1. Antrag auf Löschung

  • Der Antrag kann von jedermann oder von betroffenen Rechteinhabern gestellt werden.
  • Gebühren für die Löschung:
    • Verfallsantrag (Nichtbenutzung): 100 €
    • Antrag wegen absoluter Schutzhindernisse: 100 €
    • Antrag wegen relativer Schutzhindernisse: 400 €

2. Stellungnahme des Markeninhabers

  • Der Markeninhaber kann gegen den Löschungsantrag Einwendungen erheben und Nachweise für die Nutzung vorlegen.
  • Falls eine Nutzung geltend gemacht wird, kann eine Beweisaufnahme erforderlich sein.

3. Entscheidung des DPMA

  • Erfolgreiche Löschung: Die Marke wird aus dem Register gestrichen.
  • Zurückweisung des Antrags: Die Marke bleibt bestehen.
  • Falls der Antragsteller unzufrieden ist, kann er Beschwerde beim BPatG einlegen.


3. Markenlöschungsverfahren in der Europäischen Union (EUIPO & EuGH)

3.1 Zuständige Behörden

  • Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
  • Gericht der Europäischen Union (EuG) für Beschwerdeverfahren
  • Europäischer Gerichtshof (EuGH) als höchste Instanz

3.2 Ablauf des Verfahrens

1. Antrag auf Löschung

  • Ein Antrag kann wegen Verfall, Nichtigkeit oder Bösgläubigkeit gestellt werden.
  • Die amtliche Gebühr beträgt 630 €.

2. Stellungnahme und Beweisaufnahme

  • Der Markeninhaber kann eine ernsthafte Nutzung nachweisen (bei Verfall).
  • Falls der Antrag auf Bösgläubigkeit gestützt ist, muss der Antragsteller entsprechende Beweise vorlegen.

3. Entscheidung des EUIPO

  • Falls die Löschung begründet ist, wird die Marke aus dem Register gelöscht.
  • Der Markeninhaber kann gegen die Entscheidung Einspruch beim EUIPO und danach beim EuG einlegen.


4. Internationales Markenlöschungsverfahren (WIPO & nationale Ämter)

Die WIPO selbst führt kein Löschungsverfahren, sondern überträgt die Entscheidung an die nationalen Markenämter der benannten Staaten.

4.1 Typische Verfahren in wichtigen Ländern

USA (USPTO)

  • Die Marke kann durch einen Antrag beim Trademark Trial and Appeal Board (TTAB) gelöscht werden.
  • Gründe: Nichtbenutzung, Betrug bei der Anmeldung oder Verwechslungsgefahr.

China (CNIPA)

  • Löschungsverfahren dauern oft mehrere Jahre.
  • Der Antragsteller muss umfangreiche Beweise für die Nichtbenutzung oder Markenverletzung erbringen.

UK (UKIPO)

  • Ein Löschungsverfahren kann einfach über das UK Intellectual Property Office (UKIPO) beantragt werden.
  • Falls der Antrag erfolgreich ist, wird die Marke gelöscht.


5. Verteidigungsstrategien für Markeninhaber

Falls ein Markeninhaber mit einem Löschungsverfahren konfrontiert wird, gibt es mehrere Verteidigungsstrategien:

5.1 Nutzung nachweisen (bei Verfall)

  • Vorlage von Rechnungen, Werbematerialien, Verkaufszahlen, Online-Präsenz zur Beweisführung.
  • Beweisführung kann sich auf eine Teilnutzung in einer bestimmten Region stützen.

5.2 Verwechslungsgefahr widerlegen (bei relativen Schutzhindernissen)

  • Nachweis, dass keine klangliche, bildliche oder begriffliche Ähnlichkeit besteht.
  • Falls Unterschiede vorhanden sind, kann eine Koexistenzvereinbarung vorgeschlagen werden.

5.3 Bösgläubigkeit entkräften

  • Beweis, dass die Marke legitim und mit ehrlicher Absicht angemeldet wurde.
  • Falls nötig, kann der Markeninhaber aufzeigen, dass die Marke bereits in der Geschäftspraxis verwendet wurde.


6. Markenlöschung

Das Markenlöschungsverfahren ist ein wichtiges Instrument zur Bereinigung des Markenregisters und zur Durchsetzung von Schutzrechten. Markeninhaber müssen sicherstellen, dass ihre Marken ernsthaft genutzt werden und rechtzeitig gegen Löschungsanträge vorgehen.

Für Antragsteller bietet das Verfahren eine Möglichkeit, unrechtmäßige oder nicht genutzte Marken aus dem Register zu entfernen, um sich eigene Schutzrechte zu sichern. In der Praxis erfordert ein erfolgreicher Löschungsantrag eine präzise Beweisführung und eine fundierte juristische Argumentation.

 

 Markenanmeldung Marke schuetzen Markenschutz Kosten Gebühren Markenanmeldung Logo schützen Markenverletzung Markenkanzlei Markenanwalt Markenanwälte Markenrechtsanwälte Schutz von Namen Marken Logo Farben 3D-Marken drucken  Markenschutz Warenzeichenschutz Namensschutz name schutz logos sichern internationale markenanmeldung europäische markenanmeldung markenschutz markenanmeldungen fachanwalt  gewerblicher rechtsschutz (u.a. Marken) speichern Markenanwalt Titelschutz Slogan schuetzen Logo sichern registrieren marke eintragen dpma markenamt habm wipo markeneintragung Titel schützen Werktitel Markenfindung Markenentwicklung Markenabmahnung Markenanwalt Markenanmeldung Markenmanagement Markenportfolio optimieren Markenrechte gestalten EU-Marke Seniorität zurück  Markenanmeldung Markenschutz Kanzlei für Markenrecht Markenkanzlei Markenanwalt Fachanwalt  gewerblicher Rechtsschutz Markenanmeldung Formular DPMA Formular zur Markenanmeldung Name schützen patentieren patent Logo schützen Kosten Marke schützen Wortmarke Wort-/Bildmarke Bildmarke Hörmarke Riechmarke Markenverletzung Fachanwalt Online-Anfrage

 

horak Rechtsanwälte/Fachanwälte/Markenanwälte  Georgstr. 48  30159 Hannover  Fon:0511/357356/0  Fax:0511/357356/29  info@markenanmeldung-formular.de